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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

Arbeitshilfe zur permanenten Inventur (Word-Dokument)

Jochen Langenbeck

Die permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB) erfüllt nicht nur die Anforderungen an die jährliche Bestandsaufnahme der Vorräte. Sie hat zusätzlich eine oft unterschätzte Kontroll- bzw. Revisionsfunktion. Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die Kennziffernschlüssel für die Differenzen zwischen Lagerbuchhaltung und Aufnahmeergebnis.

Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Langenbeck, )