Erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 ForstSchAusglG
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Ist der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ForstSchAusglG aufgrund § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG auch anzuwenden, wenn Einnahmen aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt erst nach dem Zeitraum der Einschlagsbeschränkung erzielt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
JAAAD-18308