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FG München Urteil v. - 6 K 1473/07

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1

Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastungen von Unterstützungsleistungen an eine schwerbehinderte Schwester

Leitsatz

Unterhaltsleistungen können nach § 33a Abs. 1 EStG nur dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Empfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Für Leistungen an eine Schwester scheidet ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG daher aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-18247

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