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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 2348/07 (Kg)

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, EStH 2004 H 143

Kein Abzug einer Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der für den Kindergeldanspruch maßgeblichen gewerblichen Einkünfte eines volljährigen Kindes aus einer Promotionstätigkeit

Leitsatz

Sind bei der Ermittlung der für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Einkünfte und Bezüge des volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes gewerbliche Einkünfte aus einer Promotionstätigkeit zu berücksichtigen, kann hierbei keine Betriebsausgabenpauschale i. H. von 20 v.H. dieser gewerblichen Einnahmen abgezogen werden. Die von der Verwaltung aus Vereinfachungsgründen gemäß Hinweis 143 „Betriebsausgabenpauschale” im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch 2004 für bestimmte freie Berufe anerkannte Betriebsausgabenpauschale kann nur für freiberufliche, nicht aber für gewerbliche Einkünfte in Anspruch genommen werden.

Fundstelle(n):
VAAAD-18223

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