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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine (begünstigte) Betriebsveranstaltung bei beschränktem Teilnehmerkreis
Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet aus (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass eine „begünstigte” Betriebsveranstaltung nur vorliegt, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offen steht (sog. vertikale Beteiligung). Eine Begrenzung auf einzelne Gruppen (sog. horizontale Beteiligung) stellt eine unzulässige Privilegierung dar. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Veranstaltung auf eine einzelne Organisationseinheit des Betriebs/Unternehmens beschränkt ist. Voraussetzung ist aber auch h...