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Körperschaftsteuer | Festschreibung der Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung
(1) Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gem. § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde. (2) Unter Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen (Anschluss an „Burda”, IStR 2008 S. 515).
Praxishinweise: Die Ausnahmeregelung des § 28 Abs. 4 KStG 1996 dient dem Ziel, im Bereich des Anrechnungsverfahrens Systembrüche bei der Weiterleitung ausländischer Einkünfte zu verhindern. Die Anordnung der Verrechnung der Ausschüttung mit dem EK 02 – auch wenn dieses dabei negativ wird – verhindert die Anrechnu...