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Bewirtungsaufwendungen: Reichweite der Abzugsbeschränkung
Mit Urteil v. - 5 K 1666/08 NWB MAAAD-17468 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Bewirtungsaufwendungen, trotz beanstandeter Mängel bei den Aufzeichnungen zu Teilnehmern und Anlass der Bewirtung in voller Höhe abziehbar sind, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Arbeitskollegen bewirtet. Ein Arbeitnehmer hatte Aufwendungen mit dem Hinweis „Jahresabschlussveranstaltung mit eigener Abteilung; kein persönliches Ereignis, da Teilnehmer ausschließlich Firmenangehörige der eigenen Abteilung” als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt versagte einen Abzug, weil aus der Rechnung u. a. nicht die Namen und Anschriften der bewirteten Personen hervorgegangen sind. Im Rahmen des Einspruchverfahrens wurden die entsprechenden Ergänzungen nachgeholt. Mit der Begründung, die mehr als ein Jahr nach Bewirtung nunmehr vorgenommenen Angaben verstießen gegen die Verpflichtung zur zeitnahen Belegerstellung, wurde der Einspruch zurückgewiesen. Die dagegen angestrengte Klage war vollumfänglich erfolgreich. Das Finanzgericht stützt die berufliche Veranlassung der Feier auf den Anlass, den anwesenden Teilnehmerkreis und auf den Umstand, dass der Kläger auch variab...