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BFH 15.01.2009 V R 91/07, NWB 15/2009 S. 1061

Umsatzsteuer | Umfang der Steuerbefreiung bei langfristiger Vermietung von Campingflächen

Nach dem erstreckt sich die nach § 4 Nr. 12 UStG 1999 steuerfreie langfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Lieferung von Strom (Abweichung von Abschn. 78 Abs. 3 Satz 7 i. V. mit Abschn. 46 Abs. 6 Satz 1 UStR).

Anmerkung:

Weil auf Campingplätzen Stellplätze ohne Stromanschluss praktisch kaum mehr zu vermieten sind, handelt es sich um eine unselbständige Nebenleistung zur Platzvermietung und bleibt bei langfristiger Vermietung folglich wie diese steuerfrei. Der BFH hat den Streitfall zurückverwiesen, weil auch Entgelte für die Benutzung der Telefonanlage steuerfrei belassen wurden, dies aber eine selbständige sonstige Leistung ist.