Voraussetzungen und Nachweisanforderungen der Steuerbefreiung
für die innergemeinschaftliche Lieferung hochwertiger
Kraftfahrzeuge
Leitsatz
1. Liegt der angeblichen
innergemeinschaftlichen Lieferung hochwertiger Fahrzeuge ein Barverkauf zu
Grunde, sind an den Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
besonders hohe Anforderungen zu stellen.
2. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass die Steuerbefreiung für angebliche Ausfuhrlieferungen
hochwertiger Fahrzeuge zu versagen ist, wenn die Lieferungen tatsächlich
an andere als die vom Lieferer angegebenen Abnehmer erfolgt sind, und über
die Lieferungen an die tatsächlichen Abnehmer keinerlei
Geschäftsunterlagen mehr vorliegen.
3. Ob die Steuerbefreiung für
Ausfuhrlieferungen allein deshalb versagt werden könnte, weil die
gelieferten Fahrzeuge nicht, wie von den jeweiligen Abnehmern bestätigt,
von diesen abgeholt und ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht, sondern
vom Veräußerer ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördert
und dort dem Abnehmer übergeben wurden, konnte im Streitfall dahinstehen.
Tatbestand
Fundstelle(n): FAAAD-17453
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