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Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Wertermittlung eines Grundstücks durch Sachverständigengutachten
Damit sich die vereinfachte Grundbesitzbewertung nicht nachteilig auswirkt, kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der gemeine Wert am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert. Der Nachweis kann u. a. durch Vorlage des Gutachtens eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden. Der BFH hat entschieden, dass einem solchen Gutachten regelmäßig zu folgen ist.
Verfahren zur Bewertung unbebauter Grundstücke
Die Bewertung unbebauter Grundstücke ergibt sich seit 2009 unmittelbar aus § 179 BewG. Demzufolge sind unbebaute Grundstücke nach der Fläche und den jeweils aktuellen Bodenrichtwerten zu ermitteln. Wenn die lagetypischen Merkmale des zu bewertenden Grundstücks von denen des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen, ist aus dem Bodenrichtwert ein Bodenwert je Quadratmeter Grundstücksfläche abzuleiten.
Verfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke
Für die Bewertung von bebauten Grundstücken stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Dies sind das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Die einzelnen Verfahren sind im BewG mit Wirkung ab ...