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KSR Nr. 4 vom Seite 3

Keine automatische Zusammenrechnung der Tätigkeiten von mitunternehmerisch tätigen Schwestergesellschaften

Voraussetzungen für Vorliegen eines Grundstückshandels durch nur ein Grundstücksgeschäft

Dr. Alexander Kratzsch

Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind einem aktuellen BFH-Urteil zufolge Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entfaltet haben.

Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

Für die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist insbesondere auf die Dauer der Nutzung der Grundstücke vor Veräußerung und auf die Zahl der Veräußerungen abzustellen. Als wesentliches Indiz für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit gilt die Überschreitung der „Drei-Objekt-Grenze”. Maßgeblich ist zunächst der Veräußerungszeitraum, d. h., sofern innerhalb eines Fünf-Jahreszeitraums mehr als drei Objekte veräußert werden, liegt grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit vor. Dabei muss es sich um Objekte i. S. der „Drei-Objekt-Grenze” handeln; grundsätzlich zählt jedes eigenständig im Grundbuch eingetragene Grundstück als ein Objekt. Für die Beurteilung, ob ein Zählobjekt i. S. der „Drei-Objekt-Grenze” vorliegt, ist zusätzlich der Haltezeitraum maßg...