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BFH 24.10.2001 II R 61/99

Erbschaftsteuer; | Prüfung der Verfassungskonformität des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 i. V. mit den maßgeblichen Vorschriften des BewG i. d. F. des JStG 1997

Mit Beschl. v. - II R 61/99 fordert der BFH das BMF auf, dem Verfahren beizutreten. Im Streitfall geht es u. a. um die Frage, ob die Vorschrift des § 19 Abs. 1 ErbStG i. V. mit § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ErbStG, § 12 ErbStG i. d. F. des JStG 1997 i. V. mit den in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Vorschriften des BewG i. d. F. des JStG 1997 sowie §§ 13a, 19a ErbStG i. d. F. des JStG 1997 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) insofern verfassungswidrig ist, als (1) § 19 Abs. 1 ErbStG die Anwendung eines einheitlichen Steuertarifs auf alle Erwerbsvorgänge vorsieht, obwohl BV, (bebauter) Grundbesitz, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nichtnotierte Anteile an KapGes nur mit einem (z. T. geringen) Teil ihrer Verkehrswerte in die Bemessungsgrundlage eingehen und übriges Vermögen mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) oder diesem vergleichbaren Werte...