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LAG Sachsen-Anhalt Urteil v. - 8 Sa 544/00

Gesetze: BGB § 123; BGB § 138

Leitsatz

Ein notarielles Schuldanerkenntnis, das unter Inaussichtstellung einer "internen" Regelung (ohne Strafanzeige) sowie genauerer Prüfung der Höhe des Schadens zustande kommt und den Schuldner irreversibel zur Zahlung von Schadenserstz in einer Höhe verpflichtet, die den aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bei Vertragsschluss abschätzbaren Schadensbetrag deutlich übersteigt, kann gem. § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-16786

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