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LAG Sachsen-Anhalt Urteil v. - 8 Sa 40/02

Gesetze: BGB § 626; KSchG § 1; KSchG § 9

Leitsatz

Der erhebliche Verstoß eines Zeitungsredakteurs gegen das Gebot der Tendenzloyalität kann eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen.

Eine Abmahnung ist aber dann nicht entbehrlich, wenn bei einmaligem Vorfall nicht auszuschließen ist, dass der Tendenzverstoß auf einer zwar eklatanten, aber doch versehentlichen Fehleinschätzung beruht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-16751

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