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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 6 TaBV 8/06

Gesetze: ZPO § 256 Abs. 1; ArbGG § 80; ArbGG § 81

Leitsatz

1. Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf bezahlte Freizeit kann der Betriebsrat mangels Antragsbefugnis nicht im Beschlussverfahren geltend machen.

2. Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft mehr folgen, besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis.

Fundstelle(n):
VAAAD-16428

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