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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 6 Sa 72/06

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2

Leitsatz

Der Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen bildet in der Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung (im Anschluss an: -).

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-16258

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