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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 6 Sa 415/07

Gesetze: TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157; TV Lohn/West (Baugewerbe) § 6

Leitsatz

Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrags bereits geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist, dass diese ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrags gerichtet ist; es muss erkennbar die Ablösung der Nachwirkung beabsichtigt sein. Dazu ist erforderlich, dass die Parteien auch den konkreten künftigen Nachwirkungszeitraum im Auge hatten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAD-16190

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