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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 6 Sa 411/07

Gesetze: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Ob eine Sonderzahlung, die erst nach Insolvenzeröffnung fällig wird, aber für einen Bezugszeitraum geleistet wird, der teilweise auch vor Insolvenzeröffnung liegt, eine Masseforderung ist, beurteilt sich nach der konkreten Ausgestaltung ihrer Anspruchsvoraussetzungen. Handelt es sich danach nicht um Arbeitsentgelt im engeren, sondern im weiteren Sinne, haftet der Insolvenzverwalter für die gesamte Sonderzahlung.

2. Bei einer Gratifikation mit Mischcharakter handelt es sich nicht um eine allein arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
PAAAD-16187

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