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Neue berufliche Rahmenbedingungen für gesetzliche Abschlussprüfer
Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat am in 2. und 3. Lesung das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und damit die größte Bilanzreform der letzten 25 Jahre verabschiedet. Er ist der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses v. (vgl. BT-Drucks. 16/12407 v. ) gefolgt. Über Vor- und Nachteile der beabsichtigten Änderung zahlreicher Rechnungslegungsvorschriften ist viel diskutiert und geschrieben worden. Sie sind für den Abschlussprüfer ebenso bedeutsam wie die neuen Absätze 5 und 6 des § 317 HGB. Danach sind bei der Durchführung einer Prüfung verpflichtend diejenigen internationalen Prüfungsstandards anzuwenden, die von der EU-Kommission im Rahmen des sog. Komitologieverfahrens „endorsed” worden sind, gegebenenfalls ergänzt oder in Teilen beschränkt durch Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus auch solche Regelungen, durch die die äußeren Rahmenbedingungen für die Berufsausübung des gesetzlichen Abschlussprüfers in Teilen neu gestaltet werden. Diese neuen Regelungen sind nicht nur im HGB verankert worden. Im Rahmen des Artikels 10 des Gesetzentwurfs sind auch wichtige...