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Lohnsteuer | Keine (begünstigte) Betriebsveranstaltung bei beschränktem Teilnehmerkreis
Nach dem stellt eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung i. S. des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 % scheidet aus.
Der für die begünstigte Lohnsteuerpauschalierung entscheidende Begriff der Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nach diesem Urteil – wie nach der bisherigen Rechtsprechung des Lohnsteuersenats des BFH – die vertikale Öffnung des Teilnehmerkreises voraus. Nur so ist mit dem Pauschsteuersatz von 25 % ein typisierender Durchschnittssteuersatz zu erreichen. Soll ein solcher Durchschnittssteuersatz aber in erster Linie nicht begünstigen, sondern vor allem der Steuer- und Verwaltungsvereinfachung d...