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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 1270/06 L,H(L)

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 a Abs. 1, EStG § 38 a Abs. 1 Satz 3, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2 Abs. 1, AO § 191 Abs. 1, HGB § 230

Gutschrift für Arbeitnehmer aufgrund einer stillen Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers als Arbeitslohn

Leitsatz

  1. Gewährt ein Arbeitgeber im Gegenzug für die Zustimmung zur gewinnabhängigen Variabilisierung der tariflich geschuldeten Sonderzahlungen seinen Arbeitnehmern eine Gutschrift zum Erwerb einer stillen Beteiligung an dem Beschäftigungsunternehmen, so fließt den Arbeitnehmern im Zeitpunkt der Gutschrift Arbeitslohn in dieser Höhe zu.

  2. Durch die mit einem eigenen unentziehbaren Anspruch auf den Gewinnanteil verbundene Gutschrift auf dem Beteiligungskonto geht die wirtschaftliche Verfügungsmacht in Höhe des gutgeschriebenen Betrages auf die Arbeitnehmer über.

  3. Der gewährte Vermögensvorteil ist mangels unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung nicht gemäß § 19a EStG steuerfrei.

Fundstelle(n):
UAAAD-15802

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