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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1233/08 VM

Gesetze: MinöStG § 1 Abs. 1 Satz 3, MinöStG § 25, MinöStG § 25a, StromStG § 10, AO § 47, AO § 155 Abs. 4, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AO § 170 Abs. 1, AO § 171 Abs. 3, AO § 171 Abs. 4

Voraussetzungen der Verjährung eines Erstattungsanspruch nach § 25a MinöStG und Möglichkeiten einer Verjährungshemmung

Leitsatz

  1. Die Festsetzungsverjährung bezieht sich nur auf den konkreten Vergütungsanspruch.

  2. Ein nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Stromsteuervergütung gerichteter Antrag ist nicht geeignet, die Festsetzungsfrist für die Vergütung von Mineralölsteuer zu hemmen.

  3. Aus dem Umstand, dass in die Berechnung der Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG gemäß den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift etwaige Vergütungen nach § 25 MinöStG und § 10 StromStG einzubeziehen sind, folgt nichts anderes.

  4. Der Umfang der Ablaufhemmung durch eine Außenprüfung ist anhand der späteren tatsächlichen Prüfungshandlungen abschließend zu bestimmen.

Fundstelle(n):
TAAAD-15795

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