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FG des Saarlandes  v. - 2 K 2400/06 EFG 2009 S. 743 Nr. 10

Gesetze: EStG § 10b Abs. 1

Spendenabzug bei sog. Organspende

Leitsatz

Überlässt ein Steuerpflichtiger für den Fall seines Todes seinen Körper der medizinischen Fakultät der Universität, handelt es sich nicht um eine steuerlich relevante „Spende”. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Geldbetrages in diesem Zusammenhang, soweit damit Aufwendungen des Zuwendungsempfängers für die Bestattung des Zuwendenden abgedeckt werden sollen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 743 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2009 S. 906
VAAAD-15790

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