Arbeitshilfe - Stand: 03.09.2010

Kein Anspruch auf Bergmannsprämie durch bloßes Tätigwerden für ein der Bergaufsicht unterliegendes Unternehmen - Mustereinspruch

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Müssen die in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BergPDV genannten Bergbauspezialgesellschaften der bergbehördlichen Aufsicht unterliegen? - Hätte ein Arbeitnehmer, der tatsächlich unter Tage tätig ist, einen Anspruch auf Bergmannsprämie, auch wenn er nicht in einem Arbeitsverhältnis zu einem Unternehmen des Bergbaus stehen würde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
RAAAD-15774