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BFH  - I R 116/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8b Abs 1, KStG § 8b Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, KStG § 27

Rechtsfrage

Sind Zahlungen (hier: vGA), die als aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG stammend anzusehen sind, nicht als Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern als Veräußerungserlös zu werten? - Ist deshalb die vGA im Veranlagungsjahr 2001 (Streitjahr) zu versteuern, weil die Vorschrift des § 8b Abs. 2 KStG erst ab dem Veranlagungsjahr 2002 gilt?

Bezüge; Einlagekonto; Kapitalvermögen; Veräußerungserlös; Verdeckte Gewinnausschüttung

Fundstelle(n):
PAAAD-15714

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