1) Investitionszulage für nachträgliche Herstellungskosten an Mietwohngebäude: Handelt es sich bei der Änderung des § 3 Abs. 1 S. 2 InvZulG durch das InvZulÄndG vom um eine unechte Rückwirkung, so dass nur Verkäufe vor Inkrafttreten des InvZulÄndG von der Anwendung des Kumulationsverbotes geschützt sind?
2) Beginn der Investition: Hat der am vom Gesellschafter der Klägerin als Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossene und am vom Käufer genehmigte Kauf- und Werkvertrag (für eine von fünf zu verkaufenden Eigentumswohnungen) die Wirkung einer verbindlichen Disposition?
Herstellungsbeginn; Kumulationsverbot; Rückwirkung; Sanierung; Treu und Glauben
Fundstelle(n): GAAAD-15704
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