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NWB Nr. 14 vom Seite 1009

Probezeit im Arbeitsverhältnis

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Dieter Hold

Die optimale Besetzung einer freien Stelle im Betrieb ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Viele betriebliche Faktoren können durch richtige Personalauswahl positiv beeinflusst werden, so u. a. Betriebsabläufe, Arbeitsmotivation, Betriebsfrieden, Teamfähigkeit, Zufriedenheit des Arbeitnehmers. Die Probezeit will dem praktischen Bedürfnis beider Arbeitsvertragsparteien Rechnung tragen, bei einer Neueinstellung in einer überschaubaren ersten Zeit der Beschäftigung die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen zu erproben, und beiden Parteien die Möglichkeit eröffnen, sich bei einem „Fehlschlag” schnell und unkompliziert voneinander trennen zu können. Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsgespräch können nur einen ersten Aufschluss geben, entscheidend ist die Erprobung des Arbeitnehmers in einer Probezeit. Hier gibt es – neben den klassischen Methoden – neue arbeitgebergünstige Verfahren.

I. Allgemeines

[i]Probezeit: Inhalt und RechtsgrundlagenDie Probezeit in einem Arbeitsverhältnis gibt einerseits dem Arbeitgeber Gelegenheit, die Leistungsfähigkeit und persönliche Eignung des Arbeitnehmers kennenzulernen, andererseits dem Arbeitn...