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Körperschaftsteuerliche Organschaft: Einhaltung der Fünf-Jahres-Frist bei Änderung des Gewinnabführungsvertrags
Anmerkungen zum
Das Gestaltungsinstrument der körperschaftsteuerlichen Organschaft weist zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Hürden auf. Im Beschluss vom – I R 66/07 musste sich der BFH nun mit der Frage befassen, ob eine Änderung des Gewinnabführungsvertrags mit dem Ziel, die Fünf-Jahres-Frist des § 14 Nr. 4 Satz 1 KStG 1999 bzw. § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 KStG einzuhalten, der Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften und der Eintragung ins Handelsregister bedurfte. Der Autor erläutert die aktuelle BFH-Entscheidung und macht deutlich, dass zur Vermeidung der Folgen einer „verunglückten” Organschaft die Begründung einer Organschaft frühzeitig und sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte.
Was sind die Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft?
Wann liegt eine „verunglückte” Organschaft vor?
Was sind die steuerlichen Folgen einer „verunglückten” Organschaft?
I. Vorbemerkung: Steuerliche Folgen einer „verunglückten” körperschaftsteuerlichen Organschaft
Das deutsche Steuerrecht sieht keine einheitlichen Regelungen für eine „Konzernbesteuerung” vor. Gleichwohl ermöglichen die Vorschriften über die körperschaftsteuerliche Organschaft die zusam...