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Umsatzsteuer | Zulässigkeit eines rückwirkenden Wechsels von der Ist- zur Sollbesteuerung
Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nachvereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Besteuerung nachvereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) ist bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig (Bezug: § 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 und 4, § 19 Abs. 2, § 20, § 23 Abs. 3 UStG; § 38 AO).
Praxishinweise: Bei der Gestattung der Istbesteuerung durch das FA handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall zulässt. Es steht deshalb dem Unternehmer auch frei, ohne einen weiteren Antrag/weitere Gestattung des FA zur Sollbesteuerung zurückzukehren. Der rückwirkende Wechsel verstößt nicht gegen das aus § 38 AO abgeleitete Rückwirkungsverbot, da der Wechsel nicht in die Besteuerung des Umsatzes eingreift,...