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Erfolgshonorar-Vereinbarung
Anwendungshinweis:
Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert (Januar 2015) und entspricht in einzelnen Punkten möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sehen Sie hierzu bitte die folgenden Beiträge:
Mit Wirkung zum hat der Gesetzgeber zum Teil erhebliche Änderungen im Recht der Vergütungsvereinbarungen vorgenommen. Aus anwaltlicher Sicht sind die Neuregelungen uneingeschränkt zu begrüßen. Für Steuerberater stellen sich die Änderungen bei näherer Betrachtung jedoch als unvollständig und wenig gelungen dar. Der Download bietet eine Erfolgshonorar-Vereinbarung als Textdatei zur eigenen Bearbeitung.