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Übersicht über das Steuerrecht der Ukraine
In diesem Beitrag soll ein Überblick über das ukrainische Steuerrecht gegeben werden. Dabei werden zunächst die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung in der Ukraine dargestellt. Im Anschluss werden die Einkommensteuer und die Unternehmensgewinnsteuer näher beleuchtet.
I. Allgemeine Grundsätze der Besteuerung
Das Gesetz über das Steuersystem der Ukraine v. (Nr. 1251-XII) befasst sich mit den allgemeinen Grundsätzen der Besteuerung, u. a. mit den Prinzipien der Besteuerung (Art. 3) sowie den steuerlichen Begriffen der natürlichen und juristischen Personen (Art. 4).
Jeder Steuerpflichtige (Stpfl.) hat nach der Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit spätestens am nächsten Werktag diese bei der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen. Diese eröffnet dann für ihn ein Steuerkonto und sendet ihm bis zum auf seine Anmeldung folgenden Werktag als Nachweis für seine Anmeldung eine Steuerkarte zu (Art. 5). Eröffnet ein Stpfl. ein Konto bei einem ukrainischen Kreditinstitut, so hat dieses die zuständige Finanzbehörde hierüber zu informieren. Abbuchungen von diesem Konto darf das Kreditinstitut nur nach Vorlage der Steuerkarte durch den Stpfl. vornehmen.
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