FamFG § 464
Buch 8: Verfahren in Aufgebotssachen
Abschnitt 4: Aufgebot von Nachlassgläubigern
§ 464 Aufgebot der Gesamtgutsgläubiger
§ 454 Abs. 2 und die §§ 455 bis 459, 462 und 463 sind im Fall der fortgesetzten Gütergemeinschaft auf das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Gesamtgutsgläubigern nach § 1489 Abs. 2 und § 1970 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
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ZAAAD-15579