Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Abschnitt 3: Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen [1]
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
Fundstelle(n):
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ZAAAD-15579
1Anm. d. Red.: § 340 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 882) mit Wirkung v. .