FamFG § 323

Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 2: Verfahren in Unterbringungssachen

§ 323 Inhalt der Beschlussformel [1]

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch

  1. die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie

  2. den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet.

(2) Die Beschlussformel enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung auch Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes.

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ZAAAD-15579

1Anm. d. Red.: § 323 i. d. F. des Gesetzes v. 18. 2. 2013 (BGBl I S. 266) mit Wirkung v. 26. 2. 2013.