Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Abschnitt 2: Verfahren in Unterbringungssachen
§ 323 Inhalt der Beschlussformel [1]
(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch
die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie
den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet.
(2) Die Beschlussformel enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung auch Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes.
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ZAAAD-15579
1Anm. d. Red.: § 323 i. d. F. des Gesetzes v. 18. 2. 2013 (BGBl I S. 266) mit Wirkung v. 26. 2. 2013.