FamFG § 281

Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 1: Verfahren in Betreuungssachen

§ 281 Ärztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens [1]

(1) Anstelle eines Sachverständigengutachtens nach § 280 genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung des Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre.

(2) § 280 Abs. 2 gilt entsprechend.

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ZAAAD-15579

1Anm. d. Red.: § 281 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 882) mit Wirkung v. .