FamFG § 259

Buch 2: Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 9: Verfahren in Unterhaltssachen

Unterabschnitt 3: Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

§ 259 Formulare [1]

(1) 1Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. 2Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.

(2) Soweit nach Absatz 1 Formulare für Anträge und Erklärungen der Beteiligten eingeführt sind, müssen sich die Beteiligten ihrer bedienen.

Fundstelle(n):
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ZAAAD-15579

1Anm. d. Red.: § 259 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2023 I Nr. 411) mit Wirkung v. .