FamFG § 193
Buch 2: Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 5: Verfahren in Adoptionssachen
§ 193 Anhörung weiterer Personen
1Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören. 2§ 192 Abs. 3 gilt entsprechend.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAD-15579