FamFG § 193

Buch 2: Verfahren in Familiensachen

Abschnitt 5: Verfahren in Adoptionssachen

§ 193 Anhörung weiterer Personen

1Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören. 2§ 192 Abs. 3 gilt entsprechend.

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ZAAAD-15579