FamFG § 186
Buch 2: Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 5: Verfahren in Adoptionssachen
§ 186 Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
die Annahme als Kind,
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
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ZAAAD-15579