Arbeitshilfe - Stand: 11.03.2010

Umfang der Bindungswirkung eines Kindergeldaufhebungsbescheides - Mustereinspruch

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Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? - Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom , der das Kindergeld „mit Wirkung vom gemäß § 70 Abs. 4 EStG” aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages bis Juni 2002 entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
HAAAD-15572