Umfang der Bindungswirkung eines Kindergeldaufhebungsbescheides - Mustereinspruch
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Endet die Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheides immer erst mit dem Monat der Bekanntgabe des Bescheides? - Steht demnach die Bestandskraft des Bescheides vom , der das Kindergeld „mit Wirkung vom gemäß § 70 Abs. 4 EStG” aufhebt, der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung des Grenzbetrages bis Juni 2002 entgegen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAD-15572