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NWB direkt Nr. 13 vom Seite 305

Kabinett beschließt gesetzlichen Rahmen für Vorstandsgehälter

[i]VorstAG noch vor der Sommerpause geplantDie Bundesregierung hat am eine Formulierungshilfe zum Handels- und Aktienrecht (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung – VorstAG) beschlossen. Sie soll als Vorlage für einen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des HGB und des AktG dienen. Die Änderung zielt darauf ab, Unternehmen Anreize dafür zu setzen, die Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit angelegten Unternehmensentwicklung auszurichten. Kurzfristige Bonus-Anreize haben nach Ansicht des BMJ „in erheblichem Maß zu der gegenwärtigen Krise beigetragen”.

Auf die Neuregelungen hatten sich die Koalitionsfraktionen bereits am geeinigt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

Mehr Transparenz – keine Deckelung der Höchstbezüge

[i]Aktienoptionen sind mindestens vier Jahre zu haltenDie Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft soll künftig in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstands und der branchen- oder landesüblichen Vergütung stehen. Es soll außerdem auf die „Vergleichbarkeit im Unternehmen” geschaut werden. Aktienoptionen sollen frühestens vier Jahre nach ihrer Bewilligung ausgeübt werd...