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Dienstwagenüberlassung: Umrüstung auf Gasbetrieb
Mit Urteil v. - 10 K 1666/07 L NWB RAAAD-15278 hat das FG Münster entschieden, dass die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die Anwendung der 1-%-Regelung einzubeziehen sind. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
Der Arbeitgeber stellte seinen Mitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfügung, die diese auch unentgeltlich privat nutzen durften. Der Arbeitgeber war im Streitjahr im Vertrieb von Flüssiggas tätig. Die zeitnah zur Auslieferung umgerüsteten Fahrzeuge erhielten einen oder mehrere Aufkleber, welche auf das Autogasgeschäft des Arbeitgebers aufmerksam machen sollten. Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten für die Fahrzeugumrüstung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils. Der Arbeitgeber stellte einen Antrag auf Nachversteuerung mit einem durchschnittlichen Nettosteuersatz. Der gegen den Nachforderungsbescheid erhobene Einspruch blieb ohne Erfolg. Vor dem FG Münster konnte sich der Arbeitgeber mit seiner Argumentation, die Aufwendungen für die Umrüstung seien aus eigenbetrieblichem Interesse erfolgt und folglich nicht in die Ermittlung des geldwer...