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Mietrecht | Keine Pflicht zur Vorlage des Mietspiegels mit dem Mieterhöhungsverlangen
Das Verlangen des Vermieters an den Mieter, einer Mieterhöhung zuzustimmen, setzt formell nicht voraus, dass er der schriftlichen Aufforderung den aktuellen Mietspiegel beifügt. Dies ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Mietspiegel ohne Weiteres zugänglich ist, z. B. beim lokalen Mieterschutzverein, oder wenn die Einsichtnahme in den Mietspiegel im örtlichen Kundencenter des Vermieters möglich ist.