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Lohnsteuer | Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, ist nach dem NWB QAAAD-00230 ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (0,03-%-Regelung) nur vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt. Für eine solche Nutzung besteht ein Anscheinsbeweis, der durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte entkräftet werden kann. Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist der Sachverhalt zur Ermittlung des Zuschlags im Hinblick auf Art und Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufzuklären. Nach dem ist dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus [i]NWB 2009 S. 710nicht anzuwenden.