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BBEV Nr. 7 vom

Betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch für eingetragene Lebenspartner

Redaktion

Auch Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben nach einer Entscheidung des Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das BAG bezieht sich in seiner Entscheidung auf das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das BAG hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

I. Sachverhalt

Geklagt hatte der überlebende eingetragene Lebenspartner eines ehemaligen Arbeitnehmers der Beklagten. Bei ihr besteht eine Versorgungsordnung, in der eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Ehepartnern, nicht jedoch eingetragenen Lebenspartnern zugesagt ist. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die Revision blieb vor dem BAG erfolglos, weil der Lebenspartner des Klägers und ehemalige Arbeitnehmer der Beklagten bereits vor dem verstorben war.

II. Entscheidung

Nach dem Urteil des NWB AAAAC-75867 sind die überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der im Rahmen einer betriebli...