Aktenüberlassung an gerichtlichen
Sachverständigen
Leitsatz
Die Überlassung der Gerichts-,
Verwaltungs- oder Steuerakten durch das Gericht an den für die
Beweisaufnahme bestellten Sachverständigen oder an die um eine amtliche
sachverständige Auskunft ersuchte juristische Person des öffentlichen
Rechts verstößt nicht gegen das Steuergeheimnis oder gegen das
informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Klägers oder
Prozessbeteiligten.
Fundstelle(n): JAAAD-15314
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