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FG München Urteil v. - 14 K 2093/08

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStR 2005 Abschn. 202 Abs. 6

Vorsteuerabzug bei Verlust der Rechnung

Leitsatz

Wenn eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr vorgelegt werden kann, trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast dafür, dass er die Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs besessen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 299 Nr. 5
OAAAD-15308

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