Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers nicht nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreit
Leitsatz
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG u.a. für Krankenhäuser erfasst nur diejenigen Gewinne, die von dem Steuerpflichtigen
aus dem unter den Anwendungsbereich des § 67 Abs. 1 oder 2 AO fallenden Betrieb eines Krankenhauses erzielt werden; darunter
fallen die Gewinne eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 812 Nr. 13 EFG 2009 S. 769 Nr. 10 EAAAD-15307
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