Näheverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und
einem an ihr mittelbar beteiligten Bundesland
Unentgeltliche
Grundstücksübertragung im Zusammenhang mit der Übertragung einer
hoheitlichen Aufgabe keine verdeckte Einlage
Leitsatz
1. Ein Bundesland ist nicht bereits
deshalb nahestehende Person im Verhältnis zu einer Kapitalgesellschaft,
weil es eine an dieser beteiligte Gesellschaft beherrscht.
2. Die unentgeltliche
Übertragung eines Grundstücks von einem Bundesland auf eine
Kapitalgesellschaft ist nicht durch das Gesellschaftsverhältnis
veranlasst, wenn die Gesellschaft eine Aufgabe des Bundeslandes übernommen
hat, die das Land zuvor selbst erfüllt hat, und die Gesellschaft zu einem
entgeltlichen Erwerb des ihr übertragenen Grundstücks, das sie
für die Erfüllung dieser Aufgabe unbedingt benötigte, nicht in
der Lage war.
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1061 Nr. 17 EFG 2009 S. 736 Nr. 10 GAAAD-15302
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