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Zukunftsicherung
Neu im November
Private Altersvorsorge – Erster Ausblick auf die Reform ab 2026
Das Bundesfinanzministerium hat als „Vorschlag“ den Referentenentwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2025 im Wesentlichen zum 1.1.2026 in Kraft treten soll. Folgende (Neu-)Regelungen sind geplant:
Altersvorsorgedepot
Förderung eines renditeorientierten Produkts ohne Beitragsgarantieanforderungen (auch von ETFs) oder wahlweise mit zwei möglichen Beitragsgarantiestufen von 80 % oder 100 %
Fokussierung des Produkts auf Altersvorsorge (u. a. keine Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenen)
Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigenleistung bis zu einem Höchstbetrag von 3000 € (= 600 € Zulage); ab 2030 soll der Höchstbetrag auf 3500 € steigen
Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung; höchstens 300 € pro Kind
Bonuszulage von 175 € für Geringverdiener (= Einkommen bis 26250 €)
Berufseinsteigerbonus von 200 € pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren
Weiterhin „Günstigerprüfung“ zwischen Zulageanspruch und Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer-Veranlagung
Steuer...