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Lexikon - Stand: 10.02.2025

Renten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neues und Wichtiges auf einen Blick:

1. Höhe des Besteuerungsanteils

Nach dem im März 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahr des Rentenbeginns
Besteuerungsanteil in  %
2023
82,5
2024
83,0
2025
83,5

Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2058 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um jeweils 0,5%. Vgl. zur Höhe der Besteuerungsanteile die Übersicht unter der nachfolgenden Nr. 3 Buchstabe d.

2. Verbot der Doppelbesteuerung

Der Bundesfinanzhof hält unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts daran fest, dass der Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen und die in diesem Zusammenhang geltenden Übergangsregelungen grundsätzlich verfassungsgemäß sind ( BFH/NV 2021 S. 980 und S. 992).

Grundsatz: Im konkreten Einzelfall muss aber die Besteuerung der Aufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung der hieraus resultierenden Altersbezüge so aufeinander abgestimmt werden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird...

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